MIT CLEVERPALLET KÖNNEN SIE EXPORTIEREN
IHRE WAREN WELTWEIT
Holz ist ein potenzielles Vehikel für Schadorganismen, die Europäische Gemeinschaft hat am 5. Mai 2000 die Richtlinie Nr. 2000/29, in dem sie die besonderen Anforderungen für den Palettenumlauf zwischen den verschiedenen Nationen definierte.
Es wurde eine vorbeugende Behandlung vorgeschrieben, definiert als "Begasung", Durch den Einsatz chemischer Produkte auf Basis von Methylbromid oder alternativ der HT-Behandlung (Wärmebehandlung), bestehend aus einer Wärmebehandlung, bei der das Holz in speziellen Zellen, sogenannten Trocknern, behandelt wird, sind die beiden Systeme gleichwertig und beide als gültig anerkannt im Sinne der ISPM 15 Fao-Richtlinie, um Schädlinge zu eliminieren, die den Wäldern schwere Schäden zufügen können.
Diese Behandlung wird durch das Vorhandensein einer speziellen Markierung auf der Palette bestätigt.
Die Begasung ist mit hohen Kosten verbunden und aus diesem Grund oder der betrieblichen Oberflächlichkeit werden auch heute noch häufig unbegaste Paletten verwendet.
Paletten aus 100 % recyceltem Kunststoff unterliegen nicht den Beschränkungen für WOOD-Paletten.
Daher entspricht unsere CLEVERPALLET den Vorschriften für den Warentransport in die ganze Welt